Endlich wieder mit Euch! – 200 Zuschauer gegen Leverkusen, 1.500 Zuschauer gegen Nürnberg zugelassen

Sechs Heimspiele ohne Publikum liegen hinter den ROSTOCK SEAWOLVES. Am Mittwoch sind endlich wieder Zuschauer in der StadtHalle Rostock zugelassen.

“Wir freuen uns riesig, dass wir endlich wieder unsere Fans in der Wolfshöhle begrüßen dürfen”, sagt Vorstand André Jürgens. “Da erst am Freitag die neue Regelung mit 1.500 Zuschauern im Innenbereich gilt, sind am Mittwoch gegen Leverkusen 200 Fans zugelassen. Wir sind uns sicher, dass die Stimmung großartig sein wird. Das sorgt bei uns allen, ganz besonders aber auch beim Team für den Extrakick Motivation!”

200 Fans dürfen das Heimspiel gegen die Bayer Giants Leverkusen live in der Wolfshöhle mitverfolgen. Am Sonntag gegen Nürnberg sind dann bis zu 1.500 Zuschauer in der StadtHalle Rostock zugelassen.

Die knapp 1.100 Dauerkarteninhaber kehren damit zurück in die Halle und auf ihre bestehenden Plätze. Für die Heimspiele gegen Nürnberg, Itzehoe, Ehingen und Karlsruhe sind ab sofort die restlichen knapp 400 Tickets im freien Verkauf, erhältlich online über tickets.seawolves.de oder im Fanshop (Lange Str. 35, 18055 Rostock).

Tickets können nach dem Best-Place-Prinzip gebucht werden. In der gesamte Halle gilt Maskenpflicht während der gesamten Veranstaltung – auch auf den Sitzplätzen! In den Blöcken im Oberrang (Karls Erlebnisblöcke (N, O und R), im Eiswerkstatt Block, im Lotto MV Block und in Block G) ist ein Sitzplan nach Schachbrettmuster eingerichtet.

Für die Heimspiele ab 13. Februar 2022 gelten folgende Bedingungen:

  • Es gelten die bestehenden Plätze für Dauerkarteninhaber
  • Es gilt die 2-G-Plus Regel. Es dürfen nur Geimpfte und Genesene mit einem tagesaktuellen Schnelltest an der Veranstaltung teilnehmen. Auch Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensjahr haben aufgrund der Winterferien einen tagesaktuellen Test aus einem Corona-Schnelltestzentrum vorzuzeigen (Testmöglichkeiten vor Ort).
  • Wer geboostert ist, ist mit 2-G-Plus gleichgesetzt und die Testpflicht entfällt.  
  • Die Maskenpflicht gilt in der gesamten Halle (auch auf dem Sitzplatz) ab dem vollendeten 6. Lebensjahr.