Hygienevorschriften für den KARLS CUP

Beim KARLS CUP 2021, der am 28. und 29. August in der StadtHalle Rostock ausgetragen wird, gelten die folgenden, verbindlichen Vorschriften für alle Besucher:

3G-Kriterien (geimpft, getestet oder genesen). Ein entsprechender Nachweis ist am Eingang vorzuzeigen.

– Kontaktnachverfolgung durch Luca-App

– es gilt Maskenpflicht (medizinische oder FFP2-Maske) für alle Personen ab 6 Jahren während der gesamten Veranstaltung, auch auf dem Sitzplatz, weil dort die Abstandsregeln nicht immer gewährleistet werden können.

– es gelten die aktuellen Abstands- und Hygieneregeln

Teststation

– direkt an der StadtHalle ist eine Teststation eingerichtet. Termine können vorab online gebucht werden.

Samstag: ab 14:00 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung online: HIER KLICKEN

Sonntag: ab 12:30 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung online: HIER KLICKEN

Geimpfte bzw. genesene Besucher benötigen keinen zusätzlichen Test. Ein Nachweis über Impf- bzw. Genesenenstatus ist vorzuzeigen.

Ein- und Ausgänge

– es gibt zwei Eingänge mit Einlasskontrollen:

Eingang OST: für VIP-Gäste
Eingang WEST: für Tages- und Dauerkarteninhaber

– Zutritt erfolgt nur mit gültigem, personalisiertem Ticket – entweder Dauerkarten, Tageskarten oder Turnierkarten

– es gibt vier gekennzeichnete Ausgänge

Der Spielplan im Überblick

Sa, 28.8., 15:30 Uhr Hamburg Towers gegen Basketball Löwen Braunschweig
Sa, 28.8., 19:30 Uhr Rostock Seawolves gegen Team Fog Naestved

So, 29.8., 14:00 Uhr Team Fog Naestved gegen Hamburg / Braunschweig
So, 29.8., 17:00 Uhr Rostock Seawolves gegen Hamburg / Braunschweig

Die Halle öffnet am Samstag um 14:30 Uhr, am Sonntag um 13:00 Uhr.

Ausführliche Information zu den 3G-Kriterien:

Voraussetzung für die Teilnahme an den Heimspielen der ROSTOCK SEAWOLVES in der

Stadthalle Rostock ist die Erfüllung eines der sog. 3G-Kriterien (geimpft, getestet oder genesen) und dass man im Besitz eines entsprechenden Nachweises ist.

Getestet: Vorlage eines offiziellen negativen Corona-Testergebnisses, der zum Einlasszeitpunkt nicht älter als 24 Stunden sein darf

Geimpft: Nachweis über einen abgeschlossenen, vollständigen Impfschutz (15 Tage nach Erhalt der zweiten Impfgabe)

Genesen: Vorlage eines PCR-Tests, mit dem sich eine vergangene COVID-19-Erkrankung

nachweisen lässt und der mind. 28 Tage, max. 6 Monate alt ist.

Für alle schulpflichtigen Kinder entfällt die Testpflicht gemäß §1a der Corona Landesverordnung MV (sofern sie nicht 2x wöchentlich getestet werden); ebenso für alle Kinder unter 6 Jahren.

Alle Nachweise sind am Einlass bereit zu halten und nach Möglichkeit sind die offiziellen

Testzentren (https://www.buergertest-rostock.de ) zu nutzen. Sollten es – insbesondere im Vorfeld der Sonntagsspiele – jedoch nicht möglich sein, einen kostenlosen Schnelltest durchführen zu lassen, halten wir Testmöglichkeiten an der StadtHalle vor.

Positive Testergebnisse werden dem Gesundheitsamt zur Nachverfolgung gemeldet.