§ 1 Veranstalter des Gewinnspiels
Veranstalter des Gewinnspiels ist der EBC Rostock e.V., Altkarlshof 1, 18146 Rostock.
§ 2 Gewinn
1. Der Gewinner erhält ein Trikot nach Wahl von einem Spieler der ROSTOCK SEAWOLVES aus der Saison 2014/2015.
§ 3 Teilnahme und Dauer
1. Teilnahmeberechtigt an dem Gewinnspiel sind nur volljährige Personen, d. h. Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben.
1.1 Bis einschließlich 17 Jahre wird die Zustimmung der Eltern bzw. der oder des Sorgeberechtigten schriftlich benötigt.
2. Start Gewinnspiel: Samstag, 17.01.2015, 17 Uhr. Ende Gewinnspiel: Samstag, 28.02.2015, 24 Uhr
3. Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Mitgliedschaft oder Registrierung bei Facebook, Twitter oder Instagram voraus und erfolgt über die Einreichung eines selbst produzierten Videos, Bildes oder Textes, an EBC Rostock. Durch die Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer, dass der Name des Teilnehmers sowie das eingereichte Material auf einem von den ROSTOCK SEAWOLVES genutzten Kanal veröffentlicht wird. Der Gewinner wird per Nachricht informiert.
4. Jeder Teilnehmer kann am Gewinnspiel teilnehmen. Das Material muss mit dem Hashtag #WolfiOnTour gekennzeichnet sein.
5. Mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel akzeptiert der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen.
6. Die Registrierung für das Gewinnspiel erfolgt durch das Absenden des eingereichten Beitrages mit dem Hashtag #WolfiTour auf Facebook, Twitter oder Instagram.
7. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist ohne eine Registrierung nicht möglich.
§ 4 Ausschluss von der Teilnahme
1. Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgeschlossen sind Mitarbeiter des EBC Rostock. Alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Dritten sowie ihre Mitarbeiter und deren Angehörigen dürfen ebenfalls nicht teilnehmen.
2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen kann EBC Rostock den Teilnehmer von der Teilnahme am Gewinnspiel ausschließen.
3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig einen Vorteil durch Manipulation verschaffen oder zu verschaffen suchen. EBC Rostock behält sich in einem solchen Fall die nachträgliche Aberkennung und Rückforderung der Gewinne vor.
§ 5 Durchführung und Abwicklung
1. Ab Teilnahmebeginn bis zum Spielende können die Teilnehmer über Twitter, Instagram, Facebook und per E-Mail am Gewinnspiel teilnehmen. Die Teilnahme ist personengebunden. Eine mehrmalige Teilnahme erhöht die Gewinnchancen.
2. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ein Bild, ein Video oder eine kurze Textbotschaft hochzuladen, mit dem Hashtag #BasketballBewegt zu markieren.
3. Es ist notwendige Bedingung, dass der Teilnehmer Inhaber aller den Beitrag betreffenden Rechte ist. Der Teilnehmer muss also Inhaber der am Bildmotiv, des Videomaterials, der Textbotschaft und am Namen bestehenden Rechte sein und hat dies vor dem Hochladen sorgfältig zu prüfen.
4. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und auch nicht an sonstige Leistungen des Teilnehmers gebunden. Ein Anspruch auf Teilnahme oder Durchführung des Gewinnspiels besteht nicht.
§ 5.1 Gewinnermittlung
1. Die Ermittlung des Gewinners erfolgt durch eine Abstimmung über den Gewinner, per Facebook, Instagram und Twitter. Jeder Mensch ist dazu berechtigt, für einen Gewinner abzustimmen.
2. Zuvor entscheidet EBC Rostock nach subjektiven Kriterien über die besten Beiträge, unter denen die User den Gewinner bestimmen. Der Teilnehmer, dessen Beitrag insgesamt am meisten Likes oder Favorisierungen für sein abgegebenes Material von den Usern erhält, gewinnt. Ein Like auf Facebook oder Instagram wird gleichgewichtet zu den erhaltenen Favorisierungen auf Twitter.
3. Es nehmen alle Teilnehmer am Gewinnspiel teil, die bis zum Abstimmungszeitpunkt einen Beitrag veröffentlicht haben.
4. An der Verlosung des Hauptgewinns nehmen alle teil, die innerhalb des Aktionszeitraums einen Beitrag veröffentlicht haben. Die Verlosung findet nach Ende des Gewinnspiels am 28.02.2015 statt.
§ 5.2 Gewinn
Über das genaue Datum der Entscheidung entscheidet die Redaktion. Der Hauptgewinn wird bis spätestens 07.03.2015 bekanntgegeben. Jeder Gewinner erhält die Möglichkeit, werblich in die #WolfiOnTour-Kampagne integriert zu werden. Es besteht jedoch weder eine Pflicht für die Gewinner, dies zu tun, noch haben sie einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Kampagne.
§ 5.3 Gewinnbenachrichtigung
Der Gewinner des Preises wird benachrichtigt über den Kanal, über den am Gewinnspiel teilgenommen wurde.
§ 5.4 Gewinnabwicklung
1. Der Gewinn wird frei Haus an den Gewinner versendet. Bei Abwesenheit wird eine Nachricht hinterlassen. Eine Barauszahlung des Gewinns oder ein Gewinnersatz ist in keinem Fall möglich. Eine Übertragung des Anspruchs auf Gewinn/Gewinnersatz oder die Abtretung des Gewinns/Gewinnersatzes ist ebenfalls nicht möglich. Der Veranstalter wird hinsichtlich der Konditionen der Mitwirkung bei der weiteren Werbekampagne mit den Gewinnern in Kontakt treten.
2. Eine Übertragung, Umtausch und Auszahlung von Sachpreisen ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 6 Vorbehalt der jederzeitigen Beendigung des Gewinnspiels
EBC Rostock behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigungen und ohne Angabe von Gründen abzubrechen, zu verlängern oder zu beenden. EBC Rostock ist hierzu insbesondere berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
§ 7 Haftung
1. EBC Rostock wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
2. EBC Rostock übernimmt die Haftung für Rechts- und/oder Sachmängel gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn EBC Rostock Fehler an den Gewinnen arglistig verschweigt. Für den Fall, dass der Gewinn aus Gründen nicht übergegeben/wahrgenommen werden kann, die der Gewinner zu vertreten hat, entfällt der Gewinnanspruch.
§ 8 Sonstiges
1. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
2. Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook, Twitter oder Instagram und wird in keiner Weise von diesen Kanälen gesponsert, gestützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Einsender bereitgestellten Informationen ist nicht Facebook, Twitter oder Instagram, sondern EBC Rostock. Die Haftung von Facebook im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist ausgeschlossen.
§ 9 Rechteübertragung, Rechtegarantie, Freistellung, Maßnahmen und Sanktionen
1. Der Teilnehmer willigt mit Einsendung seines Beitrages (Lichtbild, Textbotschaft, Videos etc.) in die Veröffentlichung des Beitrages, insbesondere im Rahmen der werblichen Nutzung für die #WolfiOnTour-Kampagne ein. Er räumt dem Veranstalter unwiderruflich ein zeitlich und räumlich uneingeschränktes exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht, inklusive dem Recht zur Unterlizenzierung, an den eingesendeten Inhalten ein. Die Rechteeinräumung gilt über das Gewinnspielende hinaus.
2. Der Veranstalter erhält insbesondere das Verbreitungsrecht (körperliche Verwertungsrechte), das Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere im Internet), das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe auf Bild- und Tonträgern und das Recht der Wiedergabe von Funksendungen (unkörperliche Verwertungsrechte).
3. Die Rechteeinräumung erfolgt auch für neue Nutzungsarten, die erst in der Zukunft bekannt werden. Der Veranstalter kann eingeräumte Rechte ganz oder teilweise auf Dritte übertragen sowie eingeräumte Nutzungsrechte mit sofortiger Wirkung für die Zukunft widerrufen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Teilnehmers bedarf.
4. Der Beitrag darf durch den Veranstalter zweckgebunden bearbeitet werden. Das gilt insbesondere für die Verbindung mit dem Slogan und Label der #WolfiOnTour-Kampagne. Es darf auch mit einem Filter bearbeitet werden, um ein einheitliches Äußeres der Kampagne zu gewährleisten. Schließlich ist das Recht übertragen, den Beitrag auch zur Herstellung, Vervielfältigung und Verbreitung für werbliche Zwecke im Zusammenhang mit der #WolfiOnTour-Kampagne und zur Bewerbung des Gewinnspiels in allen Medien und Formaten zu nutzen.
5. Jeder Teilnehmer versichert, dass die von ihm eingestellten Beitrag nicht gegen die Teilnahmebedingungen dieses Gewinnspiels und nicht gegen geltendes Recht verstoßen (insbesondere, aber nicht abschließend Urheber, Leistungsschutz-, Bild-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte). Darüber hinaus erklärt jeder Teilnehmer, dass auch sonst keine rechtsradikalen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, beleidigenden, pornografischen oder jugendgefährdenden etc. Inhalte mit Einstellung des Statements geliefert werden. Es darf keine Verherrlichung von Drogen oder anderen illegalen Suchtmitteln stattfinden, auf den verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol wird hingewiesen.
6. Jeder Teilnehmer erklärt, alle Rechte an seinen Beiträgen zu besitzen oder erworben zu haben, und die an der Herstellung des Beitrags ggf. weiteren Beteiligten angemessen vergütet zu haben. Ferner sichert der Teilnehmer dem Veranstalter der #WolfiOnTour-Kampagne zu, dass er die Rechte am konkreten Beitrag (in der Konstellation: Bildmotiv, Textbotschaft, Video und Name) an keinen Dritten übertragen hat bzw. nicht übertragen wird. Mit Einsendung des Beitrages versichert der Teilnehmer, dass die von ihm eingestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind (insbesondere etwa von Urheber- und Markenrechten an Text und Bildbeiträgen sowie von Persönlichkeitsrechten an abgebildeten oder in sonstiger Form dargestellten Personen). Der Teilnehmer versichert zudem die Mangelfreiheit, insbesondere die technische Mangelfreiheit, der gelieferten Beiträge.
7. Bei Verstoß gegen vorbenannte Bestimmungen stellt der Teilnehmer den Veranstalter der Fotoaktion von etwaigen Ansprüchen, insbesondere von festgestellten oder behaupteten Ansprüchen Dritter, auf erstes Anfordern frei. Eingeschlossen sind etwaige im Falle eines Rechtsstreits entstehende Kosten und Aufwendungen. Schon bei begründetem Verdacht gegen einen Verstoß der abgegebenen Rechtegarantie ist der Veranstalter der Fotoaktion berechtigt, die eingestellten Beiträge herunterzunehmen/zu löschen.
8. Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die eingestellten Inhalte von den jeweils genannten Teilnehmern stammen und ausschließlich die persönliche Meinung des jeweiligen Teilnehmers wiedergeben. Auf den Inhalt der von einem Teilnehmer eingestellten Inhalte hat der Veranstalter keinen Einfluss. Der Veranstalter wird sich diese nicht zu Eigen machen. Eine redaktionelle Überprüfung oder Bearbeitung der Inhalte durch den Verantalter findet nicht statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, anstößige oder gegen geltendes Recht verstoßende Inhalte, insbesondere beleidigende, gewaltverherrlichende, rassistische oder sonstige, nicht akzeptable Inhalte, von der Webseite ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu entfernen.
9. Es besteht kein Anspruch gegen den Veranstalter auf Veröffentlichung von Inhalten auf seawolves.de oder den von EBC Rostock / ROSTOCK SEAWOLVES genutzten Social Media Plattformen.
Teilnehmer können einmal eingestellte Beiträge nicht mehr löschen. Sie können den Veranstalter aber bitten, einen Beitrag zu löschen. Die Löschung von Inhalten steht im Ermessen des Veranstalters.
10. Die Haftung des Veranstalters auf Schadenersatz ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters beruhen oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einem die wesentlichen Pflichten schuldhaft verletzenden Verhalten des Veranstalters beruhen. Als wesentliche Pflichten gelten Pflichten auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf weil deren Einhaltung für die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels entscheidend sind. Der Veranstalter haftet auch für gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11. Der Veranstalter haftet gemäß § 7 Abs. 1 TMG als Diensteanbieter nach den allgemeinen Gesetzen für die eigenen Inhalte seiner Seiten. Gemäß § 8 bis 10 TMG kann der Veranstalter jedoch die an ihn übermittelten oder gespeicherten fremden Informationen nicht auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Davon unberührt bleibt aber die Verpflichtung des Veranstalters, ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung, den betreffenden Inhalt zu entfernen bzw. die Nutzung der jeweiligen Information zu sperren. Entsprechendes gilt für die Haftung des Veranstalters für Links zu externen Webseiten. Die Verantwortlichkeit für die Inhalte der verlinkten Seiten verbleibt beim jeweiligen Anbieter. Die Haftung des Veranstalters ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung bleibt davon unberührt.
§ 10 Ausschluss von Teilnehmern/Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
1. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht teilnehmen zu lassen, wenn die Angaben im Beitrag befürchten lassen, dass rechtsradikale, gewaltverherrlichende, diskriminierende, beleidigende, pornografische oder jugendgefährdende Inhalte von dem Teilnehmer veröffentlicht werden oder befürchtet wird, dass sonstige Gesetze verletzt werden. Gleiches gilt, wenn der Veranstalter durch publizierte Statements einen Imageschaden zu befürchten hat. Alle Angaben von den Teilnehmern müssen der Wahrheit entsprechen. Bei Verstoß kann die Zulassung zur Teilnahme verweigert bzw. die Zulassung wieder rückgängig gemacht werden.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, wenn diese versuchen, das Gewinnspiel zu manipulieren und/oder schuldhaft gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen.
3. Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, das Gewinnspiel abzubrechen, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt, der die Durchführung verhindert bzw. unmöglich macht und/oder wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) und/oder aus rechtlichen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, eine Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige vorbeschriebene Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, wird der Veranstalter vom Teilnehmer Schadenersatz verlangen.